Fahrradkindersitz

Zusammen auf dem Fahrrad

Mit Ihrem Kind Rad zu fahren macht nicht nur Spaß, sondern ist auch praktisch. Doch es gibt einige Dinge, auf die Sie achten sollten, wenn Sie mit Ihrem Kind aufs Rad steigen, z.B., dass Ihr Kind in einem sicheren Fahrradsitz Platz nimmt.

Es gibt zwei Arten von Fahrradkindersitzen: einen für den Lenker und einen für den Gepäckträger. Der Sitz auf dem Lenker eignet sich für kleine Kinder bis ungefähr drei Jahre oder 15 kg. Darin können Sie Ihr Kind transportieren, sobald es alleine sitzen kann. Wann das der Fall ist, ist von Kind zu Kind unterschiedlich – meistens zwischen sechs und zwölf Monaten.

Bevor Sie den Kindersitz befestigen, lesen Sie sich die Gebrauchsanweisung genau durch. Wichtig ist, dass Ihr Kind nicht an den Kabeln von Bremse oder Gangschaltung ziehen kann und diese nicht zwischen Fahrrad und Kindersitz eingeklemmt werden. Schnallen Sie Ihr Kind mit dem Gurt fest und verwenden Sie am besten auch einen Windschutz. So können keine Zweige oder Insekten an den Kopf, in die Augen oder in den Mund des Kindes gelangen. Unternehmen Sie am Anfang nur kurze Fahrten. Dann kann sich Ihr Kind an das Sitzen im Fahrradkindersitz und an die Erfahrung, auf einem Rad mitzufahren, gewöhnen. Wenn Sie merken, dass Ihr Kind das Radfahren mag, können Sie auch zu längeren Touren aufbrechen. Legen Sie aber regelmäßig Pausen ein, bei denen sich Ihr Kind frei bewegen kann.

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Auf dem Gepäckträger

Ist Ihr Kind schon etwas älter und wiegt es mehr als 15 kg, können Sie es in einem Sitz auf dem Gepäckträger mitnehmen. Ein solcher Sitz sollte Fußstützen haben und an Ihrem Rad sollte ein Speichenschutz vorhanden sein. So können die Füße Ihres Kindes nicht in die Speichen gelangen. Achten Sie auch darauf, dass das Kind das Fahrradschloss nicht erreichen kann. Der Kindersitz muss eine stabile Rückenlehne haben, die hoch genug ist, um den Kopf Ihres Kindes zu schützen.

Helm

Auch im Kindersitz sollte das Kind einen Helm tragen. Ein Helm kann schwere Kopfverletzungen verhindern. Kaufen Sie Ihrem Kind einen Helm mit dem CE-Kennzeichen, der alle Sicherheitsvorschriften erfüllt. Vom Kauf eines gebrauchten Helms ist abzuraten. Wenn dieser Helm schon einmal einen Sturz mitgemacht hat, ist er unter Umständen nicht mehr funktionstüchtig, auch wenn man ihm das nicht ansieht.

Radanhänger

Es wird davon abgeraten, ein Baby, das noch nicht sitzen kann, auf dem Rad mitzunehmen. Alternativ können Sie das Baby aber im Kindersitz aus dem Auto in einem Radanhänger transportieren. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind angeschnallt ist.

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