Vormundschaft

Interessensberücksichtigung von minderjährigen Kindern sowie deren Vertretung in Zivilsachen …

  • Wenn beide Eltern verstorben sind oder aus ihrer elterlichen Pflicht entlassen wurden.
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist oder aus der elterlichen Pflicht entlassen wurde.
  • Wenn die Eltern geschieden sind.

Verheiratete Eltern haben grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder. Wenn ein Elternteil stirbt, bekommt der verbleibende Elternteil automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Wenn auch dieser Elternteil verstirbt oder beide Eltern zur gleichen Zeit sterben, benennt ein Richter einen Vormund für die Kinder. Einer solchen richterlichen Entscheidung kann man vorgreifen, indem man selbst testamentarisch einen Vormund benennt, z.B. einen Bruder, eine Schwester oder einen guten Freund. Man sollte jedoch den potentiellen Vormund vorher im Hinblick auf seine Bereitschaft befragen.

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