Vaterschaft
Die biologische, juristische oder gesetzliche Beziehung eines Mannes zu einem Kind. Der biologische Vater eines Kindes ist sein Erzeuger. Im deutschen Rechtssystem geht man von einer solch engen Verbindung zwischen biologischer und juristischer Vaterschaft aus, dass bei der Geburt eines Kindes innerhalb einer Ehe automatisch angenommen wird, dass der Ehemann auch der Vater des Kindes ist. Bei unehelichen Kindern entsteht die juristische Vaterschaft durch Anerkennung des Kindes.
Eine Vaterschaft kann auch noch durch zwei andere Arten zustandekommen: durch gerichtliche Festsetzung oder durch Legitimation. Letztere spielt bspw. bei einer Adoption eine Rolle.
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