Geburtseintrag

Meldung der Geburt beim Standesamt der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde. Der Geburtseintrag muss binnen einer Woche erfolgen. Oft kann man bereits im Krankenhaus einen Meldezettel ausfüllen. Die Eltern des Kindes müssen später auf dem Standesamt ihre Personalausweise und evtl. die Heiratsurkunde vorlegen. Sie erhalten die Geburtsurkunde sowie Geburtsbescheinigungen für die Kindergeldkasse, für die Krankenkasse, zur Beantragung des Erziehungsgeldes sowie die Bescheinigung für eine evtl. Taufe .

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